Kontakt / Impressum / Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG

 

PC-Tecno GmbH

IT Systemhaus

Fischerhausstraße 20

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88427 Bad Schussenried

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Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Rainer Koch / Ralf Eisele

Registergericht: Amtsgericht Biberach
Registernummer: HR 640860
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE144890682


Rainer Koch

Geschäftsführer

rainer.koch@pc-tecno.de

Telefon: +49 7583 400 776-29

mobil +49 170 4416536

Ralf Eisele

Technischer Leiter

ralf.eisele@pc-tecno.de

Telefon: +49 7583 400 776-39

mobil auf Anfrage

 


Haftungsausschluss

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. D. h., abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen eines Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausgeführt haben.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

Sämtliche Vereinbarungen, die von dem gedruckten und geschriebenen Vertragstext abweichen, bedürfen der Schriftform. Sonstige Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

 

§ 2 Angebote und Preise

1)      Unsere Angaben in Prospekten, Anzeigen und dergleichen sind, egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

2)      Die Bestell- oder Artikelnummern beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe unserer Unterlagen aus welchen sich weitergehende technische Angaben ergeben. Änderungen dieser technischen Details bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3)      Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, und sonstige Angaben sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.

 

§ 3 Vertragsschluss

1)      Ein Vertrag kommt regelmäßig erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits oder mit Ausführung des Auftrages zustande.

2)      Sämtliche Aufträge werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung.

 

§ 4 Preise und Zahlung

1)      Sämtliche Preise der Firma PC-Tecno GmbH verstehen sich in Euro rein netto.

2)      Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Versicherung und Zoll. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

3)      Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils zum Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung gesondert berechnet und ausgewiesen.

4)      Ein Skonto-Abzug ist regelmäßig nicht zulässig, es sei denn, unsererseits wurde eine gesonderte Skontovereinbarung angeboten. In diesem Fall ist ein Abzug nur bei Einhaltung der von uns genannten Bedingungen und in dem von uns benannten Umfang zulässig.

5)      Werden wir vom Vertragspartner beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir von diesem für die zur Beschaffung erforderlichen Aufwendungen zur Ausführung des Auftrages eine Anzahlung verlangen.

6)      Unsere Rechnungen sind ab Zugang beim Vertragspartner sofort und ohne Abzug fällig und ab dem Zeitpunkt von 14 Tagen nach Fälligkeit in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verzinsen.

7)      Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unserem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von uns benannten Höhe entstanden ist.

8)      Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Scheck oder Wechsel gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche mit der Wechseleinziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Hereingabe von Wechseln ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zu akzeptieren.

9)      Angestellte oder Vertreter der Firma-PC Tecno sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur aufgrund von schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.

10)   Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, mit der Zahlung zunächst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung zu verrechnen.

11)   Sicherheitsleistungen werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung akzeptiert. Die mit der Sicherheitsleistung einhergehenden Kosten trägt der Vertragspartner. Überwiegt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden auf Verlangen des Vertragspartners insoweit die Sicherheiten freigegeben.

12)   Für Mahnungen werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € berechnet.

 

§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

1)      Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“.

2)      Zur Abholung bereit gemeldete Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich abzuholen. Holt der Vertragspartner zur Abholung bereit gemeldete Ware nicht unverzüglich ab, so geht die Gefahr auf ihn über. Zudem sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl und auf Kosten des Vertragspartners zu versenden oder auf seine Kosten und seine Gefahr einzulagern.

3)      Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners unfrei ab Werk bzw. Lager. Die Gefahr geht hierbei mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer des Transportunternehmens oder die Bahn, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Vertragspartner über. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.

4)      Auch in dem Fall, dass wir die Anlieferung übernehmen, geht die Gefahr bereits mit Verlassen des Werkes auf den Vertragspartner über.

5)      Die Wahl der Verpackung treffen wir nach Zweckmäßigkeit. Die Verpackung wird dem Vertragspartner zu Selbstkosten berechnet.

6)      Wir treffen mangels besonderer Vereinbarung ebenfalls die Wahl des Transportmittels, sowie des Transportweges.

 

§ 6 Liefertermine und Fristen

1)      Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Angaben mit „ca.“, „gegen“, usw. bezeichnen keine verbindlichen Termine und Fristen, sondern geben nur den voraussichtlichen Liefertermin an.

2)      Die Einhaltung von Lieferterminen bzw. –fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernder Unterlagen, Freigaben und Pläne, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten des Vertragspartners voraus.

3)      Die Lieferfrist beginnt im Zweifel an dem Tag, an dem eine wirksame Bestellung vorliegt.

4)      Im Falle der vereinbarten Abholung gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware dem Vertragspartner abholbereit gemeldet wurde. Schulden wir den Versand, so gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson bzw. das Transportunternehmen übergeben wird.

5)      Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

 

§ 7 Leistungs-/Lieferverzug

1)      Können wir absehen, dass wir unsere Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringen können, so werden wir den Vertragspartner unverzüglich und schriftlich hiervon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe mitteilen und den voraussichtlichen Leistungs-/Lieferzeitpunkt nennen.

2)      Verzögert sich die Leistung bzw. Lieferung durch höhere Gewalt oder andere, objektiv unabwendbare von uns nicht zu vertretende Umstände und bzw. oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Vertragspartners, tritt eine den Umständen nach angemessene Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungsfrist ein.

3)      Der Vertragspartner ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Leistungs- bzw. Liefertermins zu vertreten haben und der Vertragspartner uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder wir die Erbringung der Leistung endgültig verweigert haben.

 

§ 8 Verzug des Vertragspartners

1)      Ist der Vertragspartner mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, so trägt er die Gefahr für Verschlechterung und Untergang der Vertragssache.

2)      Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat.

 

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1)      Die Aufrechnung, Zurückbehaltung und Widerklage ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2)      Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1)      Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner, auch aus der Saldierung aus einem etwaigen Kontokurrent, unser Eigentum.

2)      Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.

3)      Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind jedoch unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab.

4)      Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich.

5)      Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Eigentum bzw. Miteigentum mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Käufern.

6)      Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritten zu verlangen.

7)      Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 

§ 11 Gewährleistung und Mängelhaftung

1)      Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.

2)      Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich erst später ein bei der ersten Untersuchung nicht erkennbarer verdeckter Mangel, so ist dieser – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

3)      Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt das gelieferte Produkt bzw. die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird vorbehaltlich einer fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgten Mängelrüge nach unserer Wahl nachgebessert oder Ersatz geliefert. Der Vertragspartner hat uns stets Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

4)      Für gebrauchte Ware wird keine Haftung übernommen.

5)      Schlägt die Nachbesserung auch im Wiederholungsfall fehl, oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen.

6)      Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

7)      Werden vom Vertragspartner oder durch Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

8)      Für alle von uns gelieferten aber nicht hergestellten Produkte (Hardware und Software) gelten ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen der entsprechenden Vorlieferanten bzw. Herstellern, die wir auf Anforderung mitteilen.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

1)      Soweit nachstehend nichts anders geregelt ist, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners gegen die Firma PC-Tecno ausgeschlossen. Die Firma PC-Tecno haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

2)      Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma PC-Tecno gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren spätestens innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der vertraglich vereinbarten Sache an den Vertragspartner, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den jeweiligen Anspruch begründenden Tatsachen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

3)      Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen eingeschränkt.

4)      Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Vertragsgegenstands, sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Vertragspartners oder dessen Personal oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

5)      Soweit wir gemäß den oben genannten Bestimmungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar war oder welche bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, welche Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

6)      Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 1 Million Euro je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7)      Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte aus der Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8)      Die Einschränkungen der Ziffer 3 bis 7 gelten nicht für die Haftung der Firma PC-Tecno wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 13 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns ebenso wie den Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner im Verzug befindet. Er ist jedoch verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

§ 14 Rücktritt, Rücknahme, Umtausch

1)      Bei Rücktritt vom Vertrag verpflichtet sich der Vertragspartner eine Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, die uns erwachsen können, bleiben davon unberührt. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten einen geringeren oder höheren Schaden bzw. Aufwand darzulegen.

2)      Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache in Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahme bereit sein, berechnen wir eine Arbeitskostenpauschale von 20 % des Rechnungswertes. Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, einen geringeren Aufwand darzulegen.

3)      Ein Umtausch oder eine Rücknahme wird nicht bei Streckengeschäften, sowie bei Ware, welche extra durch uns für den Kunden beschafft wurde, welche also keine Lagerware ist, durchgeführt.

4)      Wertdifferenzen zu unseren Lasten werden nur per Gutschrift ausgeglichen, eine Auszahlung ist nicht möglich.

 

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1)      Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2)      Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma PC-Tecno, d. h. 88427 Bad Schussenried, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

 

§ 16 Salvatorische Klausel/Schriftformklausel

1)      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall sind beide Vertragspartner dazu verpflichtet, die ungültige Bestimmung so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird.

2)      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Abreden werden nicht getroffen.